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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2565/03 EFG 2008 S. 740 Nr. 9

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12a 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil B Buchst. b)

Steuerfreiheit von Stromlieferungen an Dauercamper

Leitsatz

Stromlieferungen an Dauercamper sind, auch wenn sie gesondert bestellt und abgerechnet werden, unselbstständige Nebenleistungen zur Campingplatz-Vermietung und deshalb nach § 4 Nr. 12a UStG steuerfrei.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 740 Nr. 9
HAAAC-69230

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