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BAG Urteil v. - 5 AZR 1007/06

Gesetze: BGB § 123; BGB § 124 Abs. 1; BGB § 124 Abs. 2; BGB § 613a

Leitsatz

1. § 613a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken.

2. Ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs.1 1. Alt. BGB) erklärt worden, können andere Anfechtungsgründe nicht nachgeschoben werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 504 Nr. 10
DStR 2007 S. 2336 Nr. 51
NJW 2008 S. 939 Nr. 13
ZIP 2008 S. 286 Nr. 6
IAAAC-69328

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