Aufwendungen für den Erwerb eines Grundstücks als Anschaffungskosten des Grund und Bodens und nicht als Aufwendungen auf den Geschäftswert (hier: bodenschatzhaltiges Grundstück zur Konkurrenzabwehr)
Leitsatz
Der Erwerb eines landwirtschaftlich genutzten bodenschatzhaltigen
Grundstücks durch einen Zementwerkbetreiber in der Absicht, einen
Konkurrenten auszuschalten, rechtfertigt es nicht, die Erwerbsaufwendungen nur
insoweit als Anschaffungskosten des Grundstücks zu behandeln, als sie dem
Wert des Grundstücks unter Berücksichtigung seiner nach der
Anschaffung tatsächlich erfolgten landwirtschaftlichen Nutzung
entsprechen. Die Erwerbsaufwendungen stellen nicht teilweise Aufwendungen auf
den Geschäftswert dar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 347 Nr. 3 EStB 2008 S. 99 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2008 S. 501 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2008 S. 440 RAAAC-69458