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BFH Urteil v. - IV R 71/04

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 5 Abs. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Aufwendungen für den Erwerb eines Grundstücks als Anschaffungskosten des Grund und Bodens und nicht als Aufwendungen auf den Geschäftswert (hier: bodenschatzhaltiges Grundstück zur Konkurrenzabwehr)

Leitsatz

Der Erwerb eines landwirtschaftlich genutzten bodenschatzhaltigen Grundstücks durch einen Zementwerkbetreiber in der Absicht, einen Konkurrenten auszuschalten, rechtfertigt es nicht, die Erwerbsaufwendungen nur insoweit als Anschaffungskosten des Grundstücks zu behandeln, als sie dem Wert des Grundstücks unter Berücksichtigung seiner nach der Anschaffung tatsächlich erfolgten landwirtschaftlichen Nutzung entsprechen. Die Erwerbsaufwendungen stellen nicht teilweise Aufwendungen auf den Geschäftswert dar.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 347 Nr. 3
EStB 2008 S. 99 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 7/2008 S. 501
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2008 S. 440
RAAAC-69458

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