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BFH Beschluss v. - V B 177/07

Gesetze: FGO § 105 Abs. 2 Nr. 6, FGO § 128, GKG § 21

Keine gesetzliche Verpflichtung bei unanfechtbaren Beschlüssen auf das Fehlen von Rechtsmitteln hinzuweisen; unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 21 GKG

Fundstelle(n):
BAAAC-69459

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