Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Jahressteuergesetz 2008;
Übersicht über die Änderungen im Einkommensteuergesetz
Das Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) vom ist am im BGBl 2007 I S. 3150 ff. verkündet worden.
Arbeitshilfen
Das Gesetz enthält eine Vielzahl von Einzelregelungen sowohl inhaltlicher als auch redaktioneller Art. Im Folgenden werden die einkommensteuerlich bedeutsamen Änderungen kurz dargestellt. Die einkommensteuerrechtlichen Änderungen gelten vorbehaltlich abweichender Regelungen zu einzelnen Vorschriften ab dem VZ 2008.
1. Steuerpflicht (§§ 1, 1a EStG)
Inlandsbegriff:
§ 1 Abs. 1 Satz 2 EStG ist neu gefasst worden. Zur Bundesrepublik Deutschland rechnet danach im steuerlichen Sinne auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil im Festlandsockel, soweit dort Energie unter Nutzung erneuerbarer Energien erzeugt wird.
Die Definition des Inlands in § 1 Abs. 1 Satz 2 EStG ist vor allem für die Frage von Bedeutung, ob inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG vorliegen. Nur inländische Einkünfte unterliegen bei beschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen nach § 1 Abs. 4 EStG sowie bei Personen, die auf ihren Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, der Einkommensteuer.
Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag
§ 1 Abs. 3 EStG ist dahin gehend geändert worden, dass es bei einem Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtige ...