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FG München Beschluss v. - 14 V 3441/07

Gesetze: AO § 71, AO § 370, AO § 235

Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wegen Steuerhinterziehung

Leitsatz

Der Geschäftsführer einer GmbH kann wegen Steuerhinterziehung für Steuerschulden der GmbH in Haftung genommen werden, wenn er seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe wahrheitsgemäßer Umsatzsteuererklärungen nicht nachgekommen ist und dadurch zu niedrige Schätzungen des Finanzamts zumindest billigend in Kauf genommen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAC-69812

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