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BVerwG Urteil v. - 7 C 40.07

Gesetze: BBergG § 58 Abs. 1

Leitsatz

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Gesellschaft kommt als verantwortliche Person im Sinne des § 58 Abs. 1 BBergG nur in Betracht, wenn die Insolvenzschuldnerin unter seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis weiterhin im Sinne des § 4 Abs. 5 BBergG bergbaulich tätig geworden ist.

Fundstelle(n):
RAAAC-69993

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