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BFH Beschluss v. - VIII B 199/06

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, FGO § 41, AO § 164

Darlegung eines berechtigten Interesses an der Feststellung als Zulässigkeitsvoraussetzung; Beifügung eines Nachprüfungsvorbehalts durch Fortsetzungsfeststellungsklage

Fundstelle(n):
OAAAC-70398

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