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BFH Beschluss v. - I R 54/05

Gesetze: KStG § 8, KStG § 10 Nr. 2, EStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 5

Schadensersatzforderungen einer GmbH wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung

Leitsatz

Der von einem Steuerberater einer GmbH gezahlte Schadensersatz wegen einer falschen Beratung hinsichtlich der Körperschaftsteuer ist Betriebseinnahme der GmbH. Der Erfassung der Schadensersatzzahlung im zu versteuernden Einkommen steht nicht entgegen, dass die Körperschaftsteuer als Steuer vom Einkommen gem. § 10 Nr. 2 KStG bei der Ermittlung des Einkommens nicht abziehbar ist. Es gibt auch keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass Rückzahlungen nicht zu Betriebseinnahmen führen dürfen, wenn die Aufwendungen bei Zahlung nicht zu einer Gewinnminderung geführt haben .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 617 Nr. 4
GmbH-StB 2008 S. 64 Nr. 3
GmbHR 2008 S. 329 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 13
ZAAAC-70808

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