Schadensersatzforderungen einer GmbH wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung
Leitsatz
Der von einem Steuerberater einer GmbH gezahlte Schadensersatz
wegen einer falschen Beratung hinsichtlich der Körperschaftsteuer ist
Betriebseinnahme der GmbH. Der Erfassung der Schadensersatzzahlung im zu
versteuernden Einkommen steht nicht entgegen, dass die Körperschaftsteuer als Steuer vom Einkommen
gem. § 10 Nr. 2 KStG bei der Ermittlung des Einkommens nicht
abziehbar ist. Es gibt auch keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass
Rückzahlungen nicht zu Betriebseinnahmen führen dürfen, wenn die
Aufwendungen bei Zahlung nicht zu einer Gewinnminderung geführt haben
.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 617 Nr. 4 GmbH-StB 2008 S. 64 Nr. 3 GmbHR 2008 S. 329 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 13 ZAAAC-70808