Widerruf der Zustimmung nach § 32 Abs. 7 EStG, das Kind für den Haushaltsfreibetrag dem anderen Elternteil zuzuordnen
Leitsatz
Die Zustimmung nach § 32 Abs. 7 Satz 2 EStG
kann auf Dauer abgegeben, aber auch auf einen Veranlagungszeitraum
beschränkt werden. Der Gesetzgeber hat nicht geregelt, ob eine Zustimmung
grundsätzlich bis zu einem Widerruf gilt, d. h. auch für
Folgejahre, oder nur für einen Veranlagungszeitraum. Die Dauer der Geltung
der Zustimmung ist deshalb durch Auslegung zu ermitteln. Wurde die Zustimmung
unter Verwendung des amtlichen Formulars zur Änderung der Zuordnung von
Kindern für den Haushaltsfreibetrag "für den
Veranlagungszeitraum 2001" erteilt, galt sie nur für diesen
Veranlagungszeitraum.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 538 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 10 KAAAC-70813