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BFH Urteil v. - III R 10/07

Gesetze: EStG § 32 Abs. 7

Widerruf der Zustimmung nach § 32 Abs. 7 EStG, das Kind für den Haushaltsfreibetrag dem anderen Elternteil zuzuordnen

Leitsatz

Die Zustimmung nach § 32 Abs. 7 Satz 2 EStG kann auf Dauer abgegeben, aber auch auf einen Veranlagungszeitraum beschränkt werden. Der Gesetzgeber hat nicht geregelt, ob eine Zustimmung grundsätzlich bis zu einem Widerruf gilt, d. h. auch für Folgejahre, oder nur für einen Veranlagungszeitraum. Die Dauer der Geltung der Zustimmung ist deshalb durch Auslegung zu ermitteln. Wurde die Zustimmung unter Verwendung des amtlichen Formulars zur Änderung der Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag "für den Veranlagungszeitraum 2001" erteilt, galt sie nur für diesen Veranlagungszeitraum.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 538 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 10
KAAAC-70813

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