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BFH Urteil v. - V R 14/06

Gesetze: UStG § 4 Nr. 8

Computeranalyse als unselbständige Nebenleistung zur Kreditvermittlung

Leitsatz

Eine Computeranalyse kann eine unselbständige Nebenleistung zur Vermittlung eines Kredits sein, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern ähnlich einer Kaufberatung das Mittel darstellt, um die Hauptleistung Kreditvermittlung in Anspruch zu nehmen, die Beratung durch Computeranalyse nur in einem vorbereitenden Stadium geleistet wird und sich darauf beschränkt, den Kunden bei der Auswahl des Finanzprodukts zu unterstützen, das seiner Situation und seinen Bedürfnissen am besten entspricht. Steuerfreie Vermittlungsleistungen können auch arbeitsteilig dadurch erbracht werden, dass ein Hauptvertreter mit dem Kreditgeber und ein Untervertreter mit dem Kreditnehmer verhandelt. Es muss kein unmittelbarer Kontakt zu beiden Parteien des zu vermittelnden Kreditvertrags bestehen. Es steht der Steuerfreiheit nicht entgegen, wenn die Klauseln des Kreditvertrags nicht verhandelbar sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 624 Nr. 4
HFR 2008 S. 732 Nr. 7
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 16
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2008 S. 3071
JAAAC-70822

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