Computeranalyse als unselbständige Nebenleistung zur Kreditvermittlung
Leitsatz
Eine Computeranalyse kann eine unselbständige Nebenleistung
zur Vermittlung eines Kredits sein, wenn sie für den
Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck hat, sondern ähnlich einer
Kaufberatung das Mittel darstellt, um die Hauptleistung Kreditvermittlung in
Anspruch zu nehmen, die Beratung durch Computeranalyse nur in einem
vorbereitenden Stadium geleistet wird und sich darauf beschränkt, den
Kunden bei der Auswahl des Finanzprodukts zu unterstützen, das seiner
Situation und seinen Bedürfnissen am besten entspricht. Steuerfreie
Vermittlungsleistungen können auch arbeitsteilig dadurch erbracht werden,
dass ein Hauptvertreter mit dem Kreditgeber und ein Untervertreter mit dem
Kreditnehmer verhandelt. Es muss kein unmittelbarer Kontakt zu beiden Parteien
des zu vermittelnden Kreditvertrags bestehen. Es steht der Steuerfreiheit nicht
entgegen, wenn die Klauseln des Kreditvertrags nicht verhandelbar sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 624 Nr. 4 HFR 2008 S. 732 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 16 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2008 S. 3071 JAAAC-70822