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BFH Urteil v. - VII R 37/06

Gesetze: AO § 44, AO § 191 Abs. 1

Änderung von Haftungsbescheiden bei Zahlungen des Steuerschuldners oder eines anderen Haftungsschuldners auf die Steuerschuld

Leitsatz

Ist im Zeitpunkt der Entscheidung des Finanzamts über den Einspruch gegen einen Haftungsbescheid die Steuerschuld durch Zahlung des Steuerschuldners oder eines anderen Gesamtschuldners getilgt, fehlt es an der tatbestandlichen Voraussetzung für die Inanspruchnahme des betreffenden Haftungsschuldners. Zahlungen eines anderen Haftungsschuldners kann das Finanzamt bei seiner Einspruchsentscheidung nur dann außer Betracht lassen, wenn dieser den gegen ihn ergangenen Haftungsbescheid ebenfalls angefochten hat und das Rechtsmittelverfahren noch nicht beendet ist. Denn dann muss das Finanzamt mit der Möglichkeit rechnen, dass es bei Aufhebung des Haftungsbescheids im Rechtsmittelverfahren dem anderen Haftungsschuldner seine Leistungen zurückerstatten muss, die Steuerschuld insoweit also wieder aufleben kann.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 526 Nr. 4
KÖSDI 2008 S. 15929 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2008 S. 2105
DAAAC-70824

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