Änderung von Haftungsbescheiden bei Zahlungen des Steuerschuldners oder eines anderen Haftungsschuldners auf die Steuerschuld
Leitsatz
Ist im Zeitpunkt der Entscheidung des Finanzamts über den
Einspruch gegen einen Haftungsbescheid die Steuerschuld durch Zahlung des
Steuerschuldners oder eines anderen Gesamtschuldners getilgt, fehlt es an der
tatbestandlichen Voraussetzung für die Inanspruchnahme des betreffenden
Haftungsschuldners. Zahlungen eines anderen Haftungsschuldners kann das
Finanzamt bei seiner Einspruchsentscheidung nur dann außer Betracht
lassen, wenn dieser den gegen ihn ergangenen Haftungsbescheid ebenfalls
angefochten hat und das Rechtsmittelverfahren noch nicht beendet ist. Denn dann
muss das Finanzamt mit der Möglichkeit rechnen, dass es bei Aufhebung des
Haftungsbescheids im Rechtsmittelverfahren dem anderen Haftungsschuldner seine
Leistungen zurückerstatten muss, die Steuerschuld insoweit also wieder
aufleben kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 526 Nr. 4 KÖSDI 2008 S. 15929 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2008 S. 2105 DAAAC-70824