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EuGH Urteil v. - C-384/98

Gesetze: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c

Leitsatz

Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388, der die Befreiung von Heilbehandlungen, die im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden, von der Mehrwertsteuer betrifft, ist dahin auszulegen, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, sondern in der auf biologische Untersuchungen gestützten Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft, nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen.

(vgl. Randnr. 22 und Tenor)

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Fundstelle(n):
BFH/NV-Beilage 2001 S. 31 Nr. 1
VAAAC-70844

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