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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 997/05 E

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen zur Behebung von Baumängeln

Leitsatz

  1. Aufwendungen sind nur dann außergewöhnlich i. S. v. § 33 Abs. 1 EStG, wenn sie nicht nur ihrer Höhe nach, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.

  2. Aufwendungen zur Behebung von Baumängeln – wie die Beseitigung von Grundwasserschäden infolge unsachgemäßer Isolierung von Kellerräumen – ermöglichen deshalb keine Ermäßigung der Einkommensteuer nach § 33 Abs. 1 EStG.

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Fundstelle(n):
CAAAC-71121

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