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FG München Urteil v. - 1 K 2898/05

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1

Zuordnung von Schuldzinsen zu einem Wirtschaftsgut

Leitsatz

Schuldzinsen können nur dann als Werbungskosten bei einer Einkunftsart abgezogen werden, wenn der wirtschaftliche Zusammenhang mit der Anschaffung eines konkreten Wirtschaftsguts nachgewiesen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAC-71125

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