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BAG Beschluss v. - 7 ABR 51/06

Gesetze: BetrVG § 26 Abs. 2; BetrVG § 33 Abs. 1; BetrVG § 40 Abs. 1; BetrVG § 76a Abs. 3; BGB § 177 Abs. 1; BGB § 184 Abs. 1

Leitsatz

Der Betriebsrat kann durch eine nachträgliche Beschlussfassung eine von dem Betriebsratsvorsitzenden zuvor ohne Rechtsgrundlage im Namen des Betriebsrats getroffene Vereinbarung genehmigen.

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 671 Nr. 13
DB 2008 S. 478 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2008 S. 1986
UAAAC-71261

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