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BVerwG Urteil v. - 6 A 2.07

Gesetze: BNDG § 7

Leitsatz

Die Verpflichtung des Bundesnachrichtendienstes, unter den in § 7 Satz 1 BNDG i.V.m. § 15 BVerfSchG genannten Voraussetzungen auf Antrag eines Betroffenen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen, bezieht sich nicht nur auf Daten, die in Dateien gespeichert sind, sondern auch auf Daten, die sich in Akten befinden.

Fundstelle(n):
LAAAC-71277

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