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OFD Münster - akt. Kurzinfo ESt 33/2004

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Einkünfte aus privaten
Wertpapierveräußerungsgeschäften und Termingeschäften im Sinne des§ 23 EStG Überblick über die steuerliche Behandlung in den einzelnen Veranlagungszeiträumen

Kurzinformationen Verfahrensrecht vom und Nr. 23/2004 vom

Bezug:

Veranlagungszeiträume 1997 – 1998

Das entschieden, dass § 23 (1) S. 1 Nr. 1b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Fassung mit Artikel 3 (1) GG unvereinbar und nichtig ist, soweit die Vorschrift Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betrifft. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass der Befund eines strukturellen Vollzugsdefizits sich nicht ohne weiteres auf die Folgejahre übertragen lässt, weil sich die einfachgesetzliche Lage mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 deutlich gewandelt hat. Für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1996 hat das Bundesverfassungsgericht keine Aussage getroffen.

Veranlagungszeitraum 1999

Mit Entscheidung vom hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 294/06) nicht zur Entscheidung angenommen.

Ein strukturelles Vollzugsdefizit hinsichtlich der Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für den Veranlagungszeitraum 1999, das zur Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG führt, kann nicht festgestellt werden.

Soweit Einspruchsverfahren bisher ruhend gestellt wurden, ist die Bearbeitung wieder aufzunehmen und zu entscheiden. Soweit die Bescheide eine p...

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