Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berücksichtigung von Verlusten bei Aktienanleihen (sog. Finanzinnovationen)
Bei Aktienanleihen (auch als reverse Convertible, Cash- or share-Anleihe oder als Hochzinsanleihe bezeichnet) handelt es sich um börsennotierte Wertpapiere. Den Inhabern der Wertpapiere wird u.U. dabei ein zum Teil weit über dem üblichen Marktzins liegender Zins versprochen. Im Gegenzug dazu gehen die Anleger das wirtschaftliche Risiko ein, zum Fälligkeitszeitpunkt der Anleihe entweder den Nominalbetrag der Anleihe zurück zu erhalten oder lediglich eine vorab bestimmte Anzahl von Aktien (Basiswert) geliefert zu bekommen. Die Rückzahlung der Anleihe ist dabei abhängig von der Kursentwicklung der zu Grunde liegenden Aktie. Am Ende der Laufzeit hat der Emittent (z.B. eine Bank) das alleinige Wahlrecht, den Erwerbern entweder den Nominalbetrag der Anleihe zurückzuzahlen oder aber die Aktien zu liefern.
Die Aktienanleihe wird als sog. Kursdifferenzpapier (= Finanzinnovation) angesehen. Sie ist eine Kapitalforderung, bei der die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt (§ 20 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c EStG). Im Zeitpunkt des Erwerbs steht noch nicht fest, ob das Wahlrecht zur Übertragung von Aktien ausgeübt wird und in welchem Umfang den Steuerpflichtigen Erträge zufließen wer...BStBl 2001 I S. 206BStBl 2004 I S. 1034