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BFH Beschluss v. - I B 132/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Nichtanwendung einer BFH-Entscheidung auf den konkreten Sachverhalt kann nicht Gegenstand einer Grundsatzrevision sein

Fundstelle(n):
ZAAAC-71417

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