Vergütungen einer in Deutschland ansässigen Person für Tätigkeit als Organ eines schweizerischen rechtsfähigen Vereins nicht von der deutschen Einkommensteuer freigestellt
Leitsatz
Die von einer in Deutschland ansässigen Person für ihre
Tätigkeit als Mitglied des geschäftsführenden Organs eines
schweizerischen rechtsfähigen Vereins bezogenen Vergütungen sind
keine Vergütungen i. S. des Art. 15 Abs. 4 Satz 1
DBA Schweiz 1992 für die Tätigkeit in einem entsprechenden Organ
einer in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaft. Die Vergütungen unterliegen deshalb der
deutschen Einkommensteuer, soweit sie auf Tätigkeiten außerhalb der
Schweiz entfallen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 530 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2008 S. 1735 EAAAC-71424