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BFH Beschluss v. - III B 178/06

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Anschaffung von Allergiebettzeug ohne amtsärztliches Attest keine außergewöhnliche Belastung; keine Einholung eines nachträglichen amtsärztlichen Attestes durch FG

Leitsatz

Allergiebettzeug und -matratzen zählen nicht - wie z. B. Brillen, Hörgeräte, Schuheinlagen oder Rollstühle - zu den Heilmitteln im engeren Sinne, die ohne besondere Nachweise typisierend als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG berücksichtigt werden. Die medizinische Notwendigkeit ihrer Anschaffung ist deshalb durch die Vorlage eines vor dem Kauf erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attests nachzuweisen. Eine von dem behandelnden Facharzt ausgesprochene Empfehlung steht einem amts- oder vertrauensärztlichen Attest zur Frage, ob eine nicht nur zur Heilung oder Linderung einer Krankheit geeignete Maßnahme im konkreten Falle medizinisch erforderlich ist, nicht gleich.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 561 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2008 S. 1737
DAAAC-71433

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