Anschaffung von Allergiebettzeug ohne amtsärztliches Attest keine außergewöhnliche Belastung; keine Einholung eines nachträglichen amtsärztlichen Attestes durch FG
Leitsatz
Allergiebettzeug und -matratzen zählen nicht - wie
z. B. Brillen, Hörgeräte, Schuheinlagen oder Rollstühle
- zu den Heilmitteln im engeren Sinne, die ohne besondere Nachweise
typisierend als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG
berücksichtigt werden. Die medizinische Notwendigkeit ihrer Anschaffung
ist deshalb durch die Vorlage eines vor dem Kauf erstellten amts- oder
vertrauensärztlichen Attests nachzuweisen. Eine von dem behandelnden
Facharzt ausgesprochene Empfehlung steht einem amts- oder
vertrauensärztlichen Attest zur Frage, ob eine nicht nur zur Heilung oder
Linderung einer Krankheit geeignete Maßnahme im konkreten Falle
medizinisch erforderlich ist, nicht gleich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 561 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2008 S. 1737 DAAAC-71433