Nach Eintritt formeller Bestandskraft keine erneute Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich des Vorsteueraufteilungsschlüssels
Leitsatz
Hat der Unternehmer in einer Steueranmeldung für das
Kalenderjahr des Leistungsbezugs einen sachgerechten Maßstab
(Flächenschlüssel oder Umsatzschlüssel) für die Aufteilung
von Vorsteuern hinsichtlich eines gemischt genutzten Grundstücks
gewählt und wird diese als Steuerfestsetzung formell bestandskräftig,
ist er an seine Wahl für das Erstjahr und die Folgejahre gebunden.
Entsprechendes gilt, wenn das Finanzamt einen anderen sachgerechten Maßstab zugrunde legt und die
Steuerfestsetzung unanfechtbar wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 628 Nr. 4 HFR 2008 S. 842 Nr. 8 KÖSDI 2008 S. 15933 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 15 SAAAC-71441