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BFH Beschluss v. - VIII B 144/06

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Die Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung für die Jahre 1993 bis 1999 hat keine grundsätzliche Bedeutung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 576 Nr. 4
VAAAC-71453

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