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FG Münster Urteil v. - 12 K 4369/04 G

Gesetze: EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3, GewStG § 7 Satz 1

Gewerbesteuer:

Abgrenzung laufender Gewinn - Aufgabegewinn

Leitsatz

Der Gewinn aus der Auflösung eines nach Forfaitierung von Leasingforderungen gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungspostens anlässlich einer Betriebsaufgabe ist Teil des Aufgabegewinns und unterliegt damit nicht der Gewerbesteuer.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAC-71907

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