Abzug von Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit; Voraussetzungen für Billigkeitsmaßnahmen
Leitsatz
Der Abzug der vom Erblasser herrührenden persönlichen
Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5
Nr. 1 ErbStG setzt nicht nur voraus, dass die Steuerschulden bei der
Entstehung der Erbschaftsteuer, also bei Eintritt des Erbfalls, rechtlich
bestehen, sondern auch, dass sie zu diesem Stichtag eine wirtschaftliche
Belastung darstellen (hier: Aufdeckung in großem Umfang nicht
erklärter Kapitaleinnahmen durch fünf Jahre nach dem Tod des
Erblassers eingeleitete Steuerfahndung). Steuern, die bestandskräftig
festgesetzt worden sind, können nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich
überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig
unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht
zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 574 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 12 FAAAC-72089