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BFH Urteil v. - II R 3/06

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, AO § 227

Abzug von Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit; Voraussetzungen für Billigkeitsmaßnahmen

Leitsatz

Der Abzug der vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG setzt nicht nur voraus, dass die Steuerschulden bei der Entstehung der Erbschaftsteuer, also bei Eintritt des Erbfalls, rechtlich bestehen, sondern auch, dass sie zu diesem Stichtag eine wirtschaftliche Belastung darstellen (hier: Aufdeckung in großem Umfang nicht erklärter Kapitaleinnahmen durch fünf Jahre nach dem Tod des Erblassers eingeleitete Steuerfahndung). Steuern, die bestandskräftig festgesetzt worden sind, können nur dann im Billigkeitsverfahren sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen deren Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 574 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 12
FAAAC-72089

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