Tatsächliche Verständigung über Gewinnerzielungsabsicht eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
Leitsatz
Eine tatsächliche Verständigung über das Vorliegen
der Gewinnerzielungsabsicht ist grds. zulässig. Eine Verständigung,
die mehrere Regelungsgegenstände umfasst, ist regelmäßig als
"Paketlösung" zu verstehen. Die Unwirksamkeit der
Verständigung hinsichtlich eines Regelungsgegenstands umfasst die gesamte
Vereinbarung. Eine tatsächliche Verständigung über die
rückwirkende Herabsetzung tatsächlicher Anschaffungskosten zur
Vermeidung einer späteren Teilwertabschreibung ist nicht möglich.
Wird ein landwirtschaftlicher und ein forstwirtschaftlicher Betrieb
unterhalten, ist die Gewinnerzielungsabsicht für beide Betriebe getrennt
zu beurteilen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 532 Nr. 4 EStB 2008 S. 136 Nr. 4 KÖSDI 2008 S. 15928 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 9 CAAAC-72090