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BFH Urteil v. - IV R 20/05

Gesetze: AO § 88, EStG § 13 Abs. 7, EStG § 15 Abs. 2

Tatsächliche Verständigung über Gewinnerzielungsabsicht eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Leitsatz

Eine tatsächliche Verständigung über das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht ist grds. zulässig. Eine Verständigung, die mehrere Regelungsgegenstände umfasst, ist regelmäßig als "Paketlösung" zu verstehen. Die Unwirksamkeit der Verständigung hinsichtlich eines Regelungsgegenstands umfasst die gesamte Vereinbarung. Eine tatsächliche Verständigung über die rückwirkende Herabsetzung tatsächlicher Anschaffungskosten zur Vermeidung einer späteren Teilwertabschreibung ist nicht möglich. Wird ein landwirtschaftlicher und ein forstwirtschaftlicher Betrieb unterhalten, ist die Gewinnerzielungsabsicht für beide Betriebe getrennt zu beurteilen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 532 Nr. 4
EStB 2008 S. 136 Nr. 4
KÖSDI 2008 S. 15928 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 9
CAAAC-72090

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