Gütergemeinschaft als Besitzunternehmen bei einer
Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1. Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung liegen vor, wenn von
in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten ein zum Gesamtgut gehörendes
Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage an eine GmbH überlassen
wird, deren alleiniger Gesellschafter der Ehemann ist und die
Gesellschaftsbeteiligung zum Gesamtgut gehört.
2. Wenn die Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als
Gesamtgut beiden im Güterstand der Gütergemeinschaft lebenden
Ehegatten zugerechnet werden, liegt darin keine ungerechtfertigte
Benachteiligung gegenüber Ehegatten, die in Zugewinngemeinschaft oder
Gütertrennung leben.
3. Ehegatten, die in Gütergemeinschaft leben, können die
Folgen der Betriebsaufspaltung verhindern, wenn sie die Anteile an der
Betriebskapitalgesellschaft durch Ehevertrag nach § 1418 Abs. 2 Nr. 1 BGB
zum Vorbehaltsgut erklären.
(Leitsätze nicht
amtlich)
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Fundstelle(n): BFH/NV-Beilage 2008 S. 228 Nr. 3 HFR 2008 S. 754 Nr. 7 ZAAAC-72386