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BGH Beschluss v. - VII ZR 43/07

Gesetze: ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Ein Teilbetrag aus einem Schlussrechnungssaldo kann mit einer Teilklage auch dann ohne weitere Individualisierung in zulässiger Weise geltend gemacht werden, wenn in die Schlussrechnung auch Ansprüche aus Änderungsanordnungen oder zusätzlichen Leistungen eingestellt sind.

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 1741 Nr. 24
KAAAC-72514

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