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BFH Beschluss v. - X B 87/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 605 Nr. 4
QAAAC-72590

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