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BFH Beschluss v. - IX B 166/07

Gesetze: EStG § 9, EStG § 21

Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit nicht steuerbarer Anteilsveräußerung nicht als Werbungskosten des Gesellschafters bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 567 Nr. 4
YAAAC-72638

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