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BFH Urteil v. - IX R 41/06

Gesetze: EigZulG § 9

Anwendung des § 9 EigZulG bei Erwerb eines Grundstücks mit einem noch bezugsfertig herzustellenden Einfamilienhauses durch Vertrag vom und Beantragung der Baugenehmigung durch Veräußerer im Dezember 2003

Leitsatz

Bei Anschaffung einer Wohnung aufgrund eines nach dem abgeschlossenen Vertrags ist das EigZulG in der ab 2004 geltenden Fassung (Art. 6 HBeglG 2004) auch dann anzuwenden, wenn der Erwerber sein Kaufinteresse durch Eintragung in die entsprechende Liste des Veräußerers (Bauträgers) am dokumentiert hat. Beginnt der Grundstückserwerber nach dem mit der Herstellung der Wohnung, ist das EigZulG i. d. F des Art. 6 HBeglG 2004 auch dann anzuwenden, wenn der Veräußerer (Bauträger) den Bauantrag vor dem im eigenen Namen als Bauherr gestellt hat.

Fundstelle(n):
KÖSDI 2008 S. 15924 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 6
DAAAC-72645

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