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FG Münster Urteil v. - 15 K 3123/03 U

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Umsatzsteuer:

Steuersatz von Umsätzen eines Partyservices

Leitsatz

Die Umsätze eines Partyservices unterliegen der Regelbesteuerung, wenn der Unternehmer zusätzlich zur Lieferung von Speisen und Getränken auch Geschirr, Besteck und Tische, Sitzgelegenheiten, Zelte und Dekorationsartikel stellt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AAAAC-73187

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