Gewinnerzielungsabsicht bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb
Leitsatz
Bei einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb umfasst die
Totalgewinnprognose regelmäßig nicht mehr als eine Generation. Wird
ein solcher Betrieb von Eheleuten mitunternehmerisch geführt, kann allein
die Pensionierung eines Ehegatten nicht als Ende der landwirtschaftlichen
Betätigung angesehen werden, wenn diese nur einen sehr geringen Umfang hat
und der andere Ehegatte einige Jahre jünger ist. Der Totalgewinn setzt
sich neben einem evtl. Veräußerungsgewinn aus den in der
Vergangenheit erzielten und künftig zu erwartenden laufenden
Gewinnen/Verlusten zusammen. Unerheblich ist insoweit, ob die Verluste im
Rahmen der Veranlagung anerkannt oder wegen Liebhaberei rechtskräftig
nicht anerkannt worden sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 759 Nr. 5 EStB 2008 S. 170 Nr. 5 HFR 2008 S. 565 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 9 TAAAC-73399