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BFH Urteil v. - IV R 12/05

Gesetze: EStG § 13 Abs. 7, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 16

Gewinnerzielungsabsicht bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Nebenerwerb

Leitsatz

Bei einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb umfasst die Totalgewinnprognose regelmäßig nicht mehr als eine Generation. Wird ein solcher Betrieb von Eheleuten mitunternehmerisch geführt, kann allein die Pensionierung eines Ehegatten nicht als Ende der landwirtschaftlichen Betätigung angesehen werden, wenn diese nur einen sehr geringen Umfang hat und der andere Ehegatte einige Jahre jünger ist. Der Totalgewinn setzt sich neben einem evtl. Veräußerungsgewinn aus den in der Vergangenheit erzielten und künftig zu erwartenden laufenden Gewinnen/Verlusten zusammen. Unerheblich ist insoweit, ob die Verluste im Rahmen der Veranlagung anerkannt oder wegen Liebhaberei rechtskräftig nicht anerkannt worden sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 759 Nr. 5
EStB 2008 S. 170 Nr. 5
HFR 2008 S. 565 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 9
TAAAC-73399

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