Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen
Vermögensverfalls
Leitsatz
1. Beim Vorliegen des Vermögensverfalls des Steuerberaters ist
grundsätzlich davon auszugehen, dass dadurch die Interessen seiner
Auftraggeber gefährdet sind; nur in Ausnahmefällen ist ein Absehen
von dem gebotenen Widerruf der Bestellung gestattet. Die Darlegungs- und
Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand liegt bei dem
betroffenen Steuerberater.
2. Erforderlich ist ein auf die konkrete Situation des betroffenen
Steuerberaters bezogener substantiierter und glaubhafter Vortrag, aufgrund
dessen mit hinreichender Gewissheit die Gefahr ausgeschlossen werden kann, dass
der Steuerberater seine Berufspflichten unter dem Druck seiner desolaten
Vermögenslage verletzen wird. Ob dieser Entlastungsbeweis gelungen ist,
ist eine Frage der dem Tatrichter vorbehaltenen
Tatsachenwürdigung.
3. Der Umstand allein, dass die steuerberatende Tätigkeit im
Angestelltenverhältnis ausgeübt wird, reicht für den
Entlastungsbeweis nicht aus; jedoch können arbeitsvertragliche
Beschränkungen des angestellten Steuerberaters im Hinblick auf
Treuhänder- oder Verwaltungsbefugnisse über Gelder oder sonstige
Vermögenswerte der Mandanten im Einzelfall geeignet sein, den
Entlastungsbeweis zu erbringen, wenn ihre Einhaltung vom Arbeitgeber wirksam
kontrolliert werden kann.
4. Eine konkrete Gefährdung von Auftraggeberinteressen
lässt sich nicht ausschließen, wenn sich der betroffene
Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder auch eigenen
Angelegenheiten als unzuverlässig erwiesen hat und sich an gesetzliche
Vorgaben nicht hält, weshalb im Rahmen der vorzunehmenden
Gesamtabwägung insbesondere die Verletzung steuerlicher Pflichten des
Steuerberaters zu seinen Ungunsten zu berücksichtigen
ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2008 II Seite 401 AO-StB 2008 S. 124 Nr. 5 BBK-Kurznachricht Nr. 11/2008 S. 544 BFH/NV 2008 S. 701 Nr. 4 BStBl II 2008 S. 401 Nr. 9 DB 2008 S. 1150 Nr. 21 DStR 2008 S. 995 Nr. 20 DStRE 2008 S. 659 Nr. 10 DStZ 2008 S. 309 Nr. 10 GStB 2008 S. 23 Nr. 6 KÖSDI 2008 S. 15929 Nr. 3 NJW-RR 2008 S. 931 Nr. 13 NWB-Eilnachricht Nr. 12/2008 S. 1016 SJ 2008 S. 42 Nr. 9 StB 2008 S. 155 Nr. 5 StBW 2008 S. 8 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2008 S. 282 ZIP 2008 S. 657 Nr. 14 OAAAC-73421