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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 83/07 EFG 2008 S. 693 Nr. 9

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 S. 3, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, AO § 8, BGB § 1754

Kindergeld

Wohnsitz eines im Ausland adoptierten Kindes

Leitsatz

Ein im Ausland adoptiertes Kind hat seit der Inobhutnahme durch die Adoptiveltern einen inländischen Wohnsitz, selbst wenn sich die Eltern und das Kind noch einige Zeit nach der Inobhutnahme unfreiwillig im Ausland aufhalten müssen.

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 693 Nr. 9
YAAAC-73824

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