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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 5 V 64/07

Gesetze: EStG § 7g

Höhe der zu berücksichtigenden Ansparrücklage

Leitsatz

Die Bildung einer Ansparrücklage für die Anschaffung wesentlicher Betriebsrücklagen eines noch zu eröffnenden Betriebes ebenso wie für eine wesentliche Erweiterung des Betriebes setzt die hinreichende Konkretisierung voraus, dass diese wesentlichen Betriebsgrundlagen am maßgeblichen Stichtag bereits verbindlich bestellt worden sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
XAAAC-73833

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