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BGH Urteil v. - I ZR 171/04

Gesetze: UWG § 3; UWG § 5; UWG § 6 Abs. 1; UWG § 6 Abs. 2 Nr. 5

Leitsatz

a) Ob in einem Werbevergleich enthaltene Aussagen eine pauschale Abwertung des fremden Erzeugnisses enthalten, ist nicht anhand einer isolierten Betrachtung der einzelnen Erklärungen, sondern aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Angaben zu beurteilen.

b) Die Herabsetzung von Produkten in einem Werbevergleich durch eine abträgliche Wortwahl und die irreführende Darstellung von Gefahren der Produkte wegen Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften sind auch bei einem identischen Klageantrag unterschiedliche Streitgegenstände.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 866 Nr. 16
NJW-RR 2008 S. 851 Nr. 12
HAAAC-74002

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