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BGH Beschluss v. - XII ZB 66/07

Gesetze: BGB § 1587 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

Die niederländische AOW-Pension ist nach § 1587 Abs. 1 BGB im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2008 S. 665 Nr. 10
IAAAC-74058

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