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BFH Beschluss v. - X B 11/08

Gesetze: AO § 122 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Für den Nachweis des Zugangs von schriftlichen Verwaltungsakten obliegt der Finanzbehörde die Darlegungslast

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 743 Nr. 5
CAAAC-74099

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