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BFH Beschluss v. - V B 72/06

Gesetze: FGO § 96, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, ZPO § 227

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Wechsel des Prozessbevollmächtigten vor der mündlichen Verhandlung als Grund zur Terminsänderung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 812 Nr. 5
HAAAC-74109

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