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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VII 75/2005

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1

Arztpraxis eines Apothekers als notwendiges Betriebsvermögen

Leitsatz

Die von einem Apotheker erworbenen Arztpraxen dienen dem Betrieb seiner nahe gelegenen Apotheke und zählen daher zum notwendigen Betriebsvermögen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 921 Nr. 15
MAAAC-74437

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