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BFH Beschluss v. - V B 201/06

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2, FGO § 81

Zurechnung von Umsätzen in einem Bordellbetrieb; schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels

Leitsatz

Die Umsätze in einem Saunaclub-Bordell sind in vollem Umfang demjenigen zuzurechnen, der nach außen als Erbringer sämtlicher vom Kunden in einem solchen Betrieb erwarteten Dienstleistungen auftritt. Die Zurechnung erfolgt unabhängig davon, ob die Prostituierten lohnsteuerrechtlich als Arbeitnehmer oder als selbständig tätige Subunternehmer einzuordnen sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 827 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 15
PAAAC-74462

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