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BFH Beschluss v. - VI B 97/07

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 1

Voraussetzungen für die Kostenübernahme für eine Feier aus privatem Anlass oder für Incentive-Reisen als geldwerter Vorteil bereits geklärt

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 790 Nr. 5
DStRE 2008 S. 614 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 50/2008 S. 4723
TAAAC-74465

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