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BFH Urteil v. - VII R 52/06

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, FGO § 115 Abs. 2, AO § 251, AO § 258

Feststellungsinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagens des Vollstreckungsaufschubs; Auslegung des Antrags eines anwaltlich nicht vertretenen Vollstreckungsschuldners

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 749 Nr. 5
HFR 2008 S. 788 Nr. 8
GAAAC-74478

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