a) Ist der Schuldner Eigentümer eines mit einer Sicherungsgrundschuld belasteten Grundstücks, kann die Masseschmälerung in dem Verlust der Nichtvalutierungseinrede durch Abtretung der Grundschuld an einen bis dahin ungesicherten Gläubiger liegen.
b) Eine unwirksame Unterdeckungnahme liegt nicht vor, wenn die das schuldnerische Grundstück belastende Sicherungsgrundschuld nach der mit dem Zedenten insolvenzfest getroffenen Sicherungsvereinbarung auch das Darlehen eines Dritten sichert und die Grundschuld nach Verfahrenseröffnung in dieser Höhe an ihn abgetreten wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2008 S. 1252 Nr. 24 NJW-RR 2008 S. 780 Nr. 11 WM 2008 S. 602 Nr. 13 ZIP 2008 S. 703 Nr. 15 KAAAC-75226