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BFH Beschluss v. - VII B 23/07

Gesetze: AO § 129, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Berichtigung offenbarer Unrichtigkeit in einer Abrechnung; Tatsachenwürdigung des FG nur in eingeschränktem Umfang überprüfbar

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 814 Nr. 5
IAAAC-75283

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