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BFH Beschluss v. - VIII B 215/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 138

Macht ein Beteiligter geltend, die erforderliche Erledigungserklärung nicht abgegeben zu haben, ist dies als Begehren auf Fortsetzung des Verfahrens auszulegen und durch Urteil zu bescheiden

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 815 Nr. 5
SAAAC-75284

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