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BFH Beschluss v. - IX B 43/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2, FGO § 119 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3, GVG § 21e

Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan: keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter; tatrichterliche Überzeugungsbildung des FG für das Revisionsgericht bindend

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 811 Nr. 5
HAAAC-75292

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