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Bayerisches Landesamt für Steuern - EZ 1100 - 2 St32/St33

Auswirkungen des (BStBl II S. …)

Der entschieden:

„Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG verstoßen, dass sie in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Eigenheimzulagengesetzes in seiner 1997 bekannt gemachten und durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Fassung die Gewährung der Eigenheimzulage an unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige für in einem anderen Mitgliedstaat belegene Wohnungen ausgeschlossen hat.”

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das Bayr. Landesamt hierzu wie folgt Stellung:

Abweichend von § 2 Satz 1 EigZulG ist bei Anspruchsberechtigten, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 2 und 3 EStG oder im Sinne des Artikels 14 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaft (EG-Privilegien-Protokoll –  BGBl. 1965 II S. 1482 und 1967, 2156) sind, auch die Herstellung oder Anschaffung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen eigenen Hauses oder einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen Eigentumswohnung im Sinne des EigZuIG begünstigt.

Unter den gleichen Voraussetzungen wird die Eigenheimzulage für in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) belege...

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